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Hürdenlauf Zusatzleistung zur AHV in der reichen Schweiz

Geschrieben von Super User. Veröffentlicht in Aktuell

Wie wird man doch als älterer Mensch, der ein Leben lang gearbeitet hat, bei einem Antrag für Zusatzleistungen zur Alterspension AHV von den Behörden möglichst daran gehindert, sein Recht geltend zu machen. Da verlangen sie lückenlose Bankauszüge, Rechnungsbelege und anderer Urkunden. Als wenn man eine Buchhaltung führen würde ! Dazu soll man ein über fünfseitiges Formular ausfüllen, mit Fragen wie z.B. hatten Sie schon jemals eine Erbschaft gemacht, dazu verlangen sie ebenfalls Unterlagen. Liegt so ein Fall über 20 Jahre zurück und man hat keine Dokumente mehr, muss man sie beschaffen. Wenn man nicht zu den Schriftgelehrten gehört, ist das Ausfüllen dieses Fragebogens äusserst mühsam und bedeutet ein wesentliches Hindernis, das zur Verhinderungstaktik der Zusatzleistungen betrachtet werden muss.

Unter dem Titel Vermögensverzicht versuchen sie nachzuweisen, dass man mein Gott, hoffentlich keine Schenkungen gemacht hat, nicht auf eine Erbschaft verzichtet hat (wer tut das schon), keine risikoreichen Geschäfte getätigt hat und weiss der Himmel noch was alles. In einem Gespräch soll man, möglichst anhand einer Tabelle, nachweisen, welche Beträge man verpulvert hat, sei es für was auch immer. Mit süffisantemLächeln wird man genötigt, sich bis aufs Hemd darzustellen, als wenn diese Beamten die Zusatzleistung aus eigener Tasche bezahlen müssten. Dabei hat man ganz klar einen Rechtsanspruch darauf. Es ist an der Zeit, dieses Verhalten einmal an den Pranger zu stellen. Neben den gesetzlichen Vorlagen wurden extra Verordnungen und Weisungen geschaffen, die den Anspruch auf Zustzleistung möglichst verkleinern oder verunmöglichen soll. Ist das der Wille des Volkes. Wohl eher derjenige von profilierungssüchtigen Politikern, die auf Kosten von alten und unbeholfenen Menschen, ihren Sparwillen zum Staatshaushalt in Ausdruck bringen wollen. Das ist gelinde gesagt eine Missachtung der Menschenrechte gegnüber dem Alter. Schuldig sind die Politiker und ausführenden Beamten. Eine Lobby, die es zu zerstören gilt. 

Schliesslich ist man als älterer Mensch noch nicht bevormundet, man kann mit seinem Vermögen anstellen, was man immer will. Das ist freie Entscheidung, die nicht einfach beschnitten werden darf. Ich höre schon sie zu sagen, der muss nicht meinen, er erhalte Zusatzleistungen, wenn er sein Vermögen für die Unterstützung von bedürftigen Personen verbraucht hat, und nicht für sich selber. Er ist ja selber schuld, jetzt soll er sehen, wie er noch leben kann. Notfalls zahlen wir ihm lediglich noch einen Grabplatz. Für die Wohnung rechnen wir ihm 1200 Franken im Monat als Aufwand an, auch wenn diese jetzt 1700 kostet. Soll er doch am Waldrand campieren, das käme billiger. Auf das Auto hat er so oder so zu verzichten, er kann ja einen Roulator verwenden, um täglich einzukaufen. Was heisst schon einkaufen. Essen muss er ja nichts mehr, wenn er aus Schwäche umfällt, dann verlegen wir ihn in ein Heim und damit hat es sich (wurde kürzlich von einem Sozialbeamte in einer zürcherischen Gemeinde ausgesagt). Das Telefon kann er sich an den Nagel hängen, der braucht keines. 

Die Maximalrente der AHV beträgt 2300 Franken im Monat. Das ist immer noch wesentlich unter der Armutsgrenze. Hier sollte einmal die Politik eingreifen. Wo bleibt da die viel gerühmte SVP. Aber wahrscheinlich haben die Parteibonzen selber ein Riesenvermögen angehäuft, dass sie sich nicht mit einem verarmten Thema befassen.

 

Wie geht es weiter:

Nach einigen Besprechungen mit dem zuständigen Beamten habe ich einen Brief erhalten mit dem sagenhaften Inhalt: "... haben wir festgestellt, dass sich Ihr Vermögen reduziert hat. Die massgebenden Gesetze, Verordnungen und Weisungen sehen vor, dass beim Vorliegen einer grösseren Vermögensreduktion geprüft werden muss, ob auf Vermögenswerte verzichet worden ist (Schenkungen, Erbvorbezüge, risikoreiche Anlagen, Glücksspiele). Dabei handelt es sich um Beträge, welche nicht direkt für den eigentlichen ordentlichen Lebensbedarf ausgegeben wurde.

Wir bitten Sie, uns innert 10 Tagen schriftlich darzulegen, welche Ausgaben Sie seit der Pensionierung getätigt haben. Mit einer möglichst détaillierten Aufstellung (Tabelle) und unter Beilage der vollständigen Kontoauszüge und Belege für getätigte Anschaffungen."

Das heisst doch nichts anderes, als der Staat vorschreiben will, wie man sein Geld einsetzt und sozusagen eine Buchhaltung mit Belegen verlangt, um zu seinem Recht zu kommen. Eine absolute Zumutung. Das wird ja nicht einmal vom Steueramt verlangt, ich bin doch keine Firma mit Buchhaltungspflicht. Nach einer schlaflosen Nacht ob dieser Mitteilung habe ich dem Beamten ein kurzes Mail geschickt, ich hätte keine Lust, mich bis aufs Hemd auszuziehen und er solle den Fall abschliessen. Mir sträuben sich immer noch die Haare.

sun